EIN EINZIGARTIGER ASPEKT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Enkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil,

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkel – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament ausd

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